Besser informierte Debatten über Kriminalität nötig

Pressekonferenz der Kriminologischen Gesellschaft – vier Forderungen an die Politik: Bessere statistische Grundlagen, Zeugnisverweigerungsrecht für Kriminologen, maßvoller Einsatz des Strafrechts, Stärkung der Forschung

Anfragen von Medien und Öffentlichkeit bei Kriminologinnen und Kriminologen zur Einordnung von Verbrechen und Kriminalfällen nehmen seit Jahren zu. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen verschlechtert, unter denen Kriminologinnen und Kriminologen diese Aufgabe wahrnehmen.

Das wissenschaftliche Programm der KrimG-Tagung beginnt am Donnerstag, 26. September 2024, um 14 Uhr mit der Eröffnung durch den Präsidenten der Kriminologischen Gesellschaft. Es folgt ein Grußwort des Dekans der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London). Den inhaltlichen Auftakt liefert der Plenarvortrag von Prof. Dr. Peter Becker, Wien: „Kriminologie ohne Geschichte? Zur Bedeutung von wissenschaftlicher Tradition für die kriminologische Forschung“.

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Allgemein

Die KrimG erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der 18. Wissenschaftlichen Fachtagung in Tübingen. Dabei werden die Bestimmungen des Datenschutzrechts beachtet.

Die Anreise mit der Bahn aus Deutschland erfolgt in der Regel über den Stuttgarter Hauptbahnhof. Von dort aus verkehren in der Theorie mindestens stündlich Züge zum Hauptbahnhof Tübingen (Fahrzeit ca. eine Stunde, Abfragen unter www.bahn.de).

Vorträge: Wir freuen uns über Ihre Vorschläge, die sich entweder auf das Tagungsthema beziehen oder aus dem gesamten Arbeitsfeld der Kriminologie stammen können. Für einen Vortrag sind maximal 20 Minuten inklusive Diskussion vorgesehen. Die Vorträge finden im Rahmen von Panel Sessions statt. Neben Einzelvorträgen können auch ganze Panel Sessions, bestehend aus drei thematisch zusammenhängenden Vorträgen, vorgeschlagen werden.